Dienstleistungen DS
  • ein Mann arbeitet mit einem Hammer an einer Wand

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  • zwei Männer tragen eine weiße Couch aus einem Umzugswagen

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  • ein blauer Müllcontainer

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  • ein Haufen schwarzer Mülltüten

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  • eine Reihe von grünen und orangefarbenen Müllbehältern

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  • ein Lieferwagen voller Kisten

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Service

Steuerbonus auf Handwerksleistungen


Nur jeder zehnte Privathaushalt ist sich dessen bewusst und fragt danach: Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuermindernd geltend machen. Ab Januar 2009 können Privatpersonen ihre Ausgaben für Handwerkerleistungen noch besser von der Steuer absetzen. Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 € (= 20 % von 3.000 €) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht werden, auf 20 % der Ausgaben, höchstens 1.200 €, verdoppelt. Dadurch können Arbeitskosten in Höhe von bis zu 6.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) begünstigt werden. Materialkosten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und von der gezahlten Einkommensteuer abgezogen.

Voraussetzungen für den Steuerbonus


  1. Es existiert eine Handwerkerrechnung, die die Mehrwertsteuer enthält.
  2. Die Rechnung sollte den prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag angeben.
  3. Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
  4. Die erbrachten Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erfolgt sein. Werkstattleistungen werden nicht unterstützt.
Dienstleistungen DS Prospekt
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